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 ProcarMotorsport

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für das Projekt "Formel Talent 2017




1. Bei den Testfahrten werden Formel ADAC Masters Formel Rennwagen mit einem Dallara Kohlefaserchassis (baugleich mit dem Formel 3 Chassis) verwendet, welche über ein technologisch ausgereiftes, leistungsfreudiges VW-Triebwerk und sequentielles Getriebe verfügen und zur vorletzten Generation in der Formel 4 Klasse zählen. Diese 490 kg leichten Rennwagen können in 3,5 Sekunden von 0 auf 100 km/h beschleunigt werden und erreichen eine Höchstgeschwindigkeit von über 235 km/h.


2 .Pro Veranstaltungstag sind maximal 10 Personen zugelassen, es stehen jeweils 2 Rennfahrzeuge sowie ein Reservefahrzeug zur Verfügung und es gelangen gebrauchte, aber fahrtüchtige Reifen zur Anwendung. Die Mindestteilnehmerzahl ist 8 Teilnehmer.


3. Es befinden sich immer mehrere Fahrzeuge auf der jeweiligen Rennpiste im Einsatz, sodass auf die/den MitbewerberIn und andere FahrerIn entsprechend zu achten ist.


4. Die TeilnehmerInnen verpflichten sich, den Anordnungen des Veranstaltungspersonals unverzüglich und vollinhaltlich Folge zu leisten.


5. Der Veranstalter stellt die gesamte Rennbekleidung, sowie Helme und Schuhe zur Verfügung. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass diese Bekleidung CIK-FIA Level 2 entspricht.


6. Das Nenngeld in Höhe von dzt. 799.- Euro,— ist nach der Anmeldung bei Nennung eines Termins seitens Procar sofort fällig, eine allfällige Valorisierung wird vorbehalten.

7. Die genannten Termine sind fix, individuelle Terminänderungen bzw. -verschiebungen sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich, weshalb bei Nichterscheinen das Nenngeld verfällt.


8. Je nach Veranstalter oder Organisation seitens der Rennstrecke fahren jedeR TeilnehmerIn
1 x 30 Minuten oder 2 x 15 Minuten. Bei Option "1 x 30 Minuten" werden die besten 2 Runden und bei der Option "2 x 15 Minuten" die jeweils beste von Turn 1 und 2.


9. Die TeilnehmerInnen erklären ausdrücklich den Veranstalter ausnahmslos und in vollem Umfang, pars pro toto hinsichtlich eigener Verletzungen, Invalidität bzw. Tod, aber auch hinsichtlich Schäden an den Fahrzeugen bzw. deren Totalverlust/-ausfall schad- und klaglos zu halten und den Schaden zu ersetzen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.


10. Es besteht die Möglichkeit einer Haftbefreiung für Schäden am Fahrzeug. Die Kosten dafür betragen 100,- Euro / TeilnehmerIn auf Motor- und Getriebeschäden durch unsachgemäße Behandlung sowie auf Unfallschäden und sieht einen Selbstbehalt in Höhe von 5.000,- Euro vor. Diese Option kann vor Ort in Anspruch genommen werden und ist in der Folge dort zu bezahlen.


11. Wird das Fahrzeug beschädigt, oder so in den Kies gesetzt, dass es abgeschleppt werden muss, verfällt der Anspruch auf die Weiterfahrt und das Nenngeld. Ebenso führen Unfälle, Schäden o.ä., welche die Fortführung des Veranstaltungstages verunmöglichen, zum Verfall des Nenngeldes. Die von einem eventuellen Totalausfall der Autos betroffenen TeilnehmerInnen erhalten einen Ersatztermin, allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf Ersatz der Anreise- und/oder sonstiger Kosten.


12. Die TeilnehmerInnen nehmen ausdrücklich zur Kenntnis, dass
-der Veranstalter keinerlei Haftung für Wetter o.ä. übernehmen kann.
-es weder einen Rechtsanspruch o.ä. auf Gewinnen noch auf stabile, "faire" Wetterbedingungen gibt, so dass es durchaus zu auch erheblichen Witterungsunterschieden zwischen den einzelnen Turns kommen kann.
-bei höherer Gewalt (Unwetter, Katastrophen, Krieg o.ä.) die Veranstaltung nicht durchgeführt werden kann und in diesen Fällen das Nenngeld ebenfalls verfällt.

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